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Zulässige Stichtagsregelung

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Die Regelungen des AVRAG über den Betriebsübergang und die dazu ergangene Judikatur finden auch auf eine Verschmelzung Anwendung.

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz steht Stichtagsregelungen nicht entgegen. Es ist daher zulässig, die bisher beschäftigten Arbeitnehmer aus Gründen des Vertrauensschutzes besser zu stellen als die durch Verschmelzung übernommenen Arbeitnehmer.

  • § 1157 ABGB
  • § 3 Abs 1 AVRAG
  • OGH, 15.12.2021, 9 ObA 129/21t
  • LG Graz, 15.10.2020, 28 Cga 145/19s-32
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2022/65
  • OLG Graz, 24.08.2021, 7 Ra 30/21t-39

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