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Zulässige Verschweigung eines Sponsors einer Mehrzweckhalle in medialer Berichterstattung
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 29
- Rechtsprechung, 1035 Wörter
- Seiten 115-116
- https://doi.org/10.33196/wbl201502011501
30,00 €
inkl MwStDie Rsp des EGMR zur Meinungsfreiheit des Art 10 EMRK umfasst auch den Grundsatz, dass dieses Grundrecht nicht nur den Inhalt von geäußerten Ideen und Informationen schützt, sondern auch die Form, in welcher sie mitgeteilt und weitergegeben werden. Es ist daher nur bei Vorliegen der besonderen Rechtfertigungsgründe des Art 10 Abs 2 EMRK zulässig, unter Berufung auf lauterkeitsrechtliche Normen die Meinungsfreiheit des Art 10 EMRK einzuschränken.
Die Ausnahmen des Art 10 Abs 2 EMRK müssen jedoch eng ausgelegt werden. Sie müssen weiters in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sein.
- Art 10 EMRK
- WBl-Slg 2015/40
- OGH, 21.10.2014, 4 Ob 172/14v, „Arena Linz“
- OLG Wien, 25.06.2014, 3 R 95/13g-17
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- HG Wien, 26.09.2013, 53 Cg 88/12f-12
- § 1 UWG
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