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Zulässiges „kopflastiges“ Vorspannangebot (Änderung der Rsp)
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 28
- Rechtsprechung, 3142 Wörter
- Seiten 49-52
- https://doi.org/10.33196/wbl201401004901
30,00 €
inkl MwStZugaben und Vorspannangebote sind grundsätzlich gleich zu behandeln.
Eine den Preis der Hauptware übersteigende Ersparnis bei einer Nebenware ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände (Irreführung, Drucksituation etc) nicht geeignet, die „Rationalität“ des Verbraucherverhaltens auszuschließen. Hat der Verbraucher in einem solchen Fall Interesse an der Nebenware, ist es vielmehr aus seiner Sicht sachgerecht, die Hauptware auch dann zu erwerben, wenn er daran (isoliert betrachtet) keinen Bedarf hat.
- Schuhmacher, Florian
- OLG Wien, 23.05.2013, 1 R 63/13m-11
- OGH, 22.10.2013, 4 Ob 129/13v, „Tonträger-Edition“
- HG Wien, 09.01.2013, 57 Cg 95/12i-7
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 1 Abs 1 Z 2 UWG
- WBl-Slg 2014/16
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