


Zulässigkeit der WE-Begründung durch eine Eigentümerpartnerschaft
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1377 Wörter, Seiten 197-198
30,00 €
inkl MwSt




-
Die Unmöglichkeit der Begründung von WE durch einen Alleineigentümer steht der Begründung von WE durch eine jeweils idente Eigentümerpartnerschaft (als einer Rechtsgemeinschaft zweier Miteigentümer) nicht entgegen. Auch der zweite das Wesen des WE bestimmende Aspekt der Einräumung eines Rechts auf ausschließliche Nutzung und alleinige Verfügung über ein bestimmtes WE-Objekt erfordert es nicht, dass zumindest ein WE-Objekt einem der Miteigentümer allein oder einer „anderen“ Eigentümerpartnerschaft zugewiesen werden muss. Abgesehen davon ließe sich das Ergebnis einer WE-Begründung nur durch eine idente Eigentümerpartnerschaft im konkreten Fall ohne weiteres dadurch erzielen, dass die Miteigentümer zunächst ihr schlichtes Miteigentum in WE mit jeweils alleinigen Verfügungsrechten an den WE-Objekten umwandeln und nach Verbücherung dieses Vorgangs jeweils die Hälfte ihrer Mindestanteile dem anderen zwecks Begründung entsprechender Eigentümerpartnerschaften an allen WE-Objekten übertragen. Es ist nicht einzusehen, warum dies nicht durch einen einzigen Vertrag möglich sein sollte.
-
- § 5 Abs 1 WEG
- § 5 Abs 11 WEG
- § 13 Abs 2 Satz 1 WEG 2002
- OGH, 28.05.2024, 5 Ob 189/23i
- LG Klagenfurt, 3 R 133/23b
- BG Villach, TZ 3387/2023
- WOBL-Slg 2025/51
- § 2 Abs 10 WEG
- § 2 Abs 1 WEG
- Miet- und Wohnrecht
Die Unmöglichkeit der Begründung von WE durch einen Alleineigentümer steht der Begründung von WE durch eine jeweils idente Eigentümerpartnerschaft (als einer Rechtsgemeinschaft zweier Miteigentümer) nicht entgegen. Auch der zweite das Wesen des WE bestimmende Aspekt der Einräumung eines Rechts auf ausschließliche Nutzung und alleinige Verfügung über ein bestimmtes WE-Objekt erfordert es nicht, dass zumindest ein WE-Objekt einem der Miteigentümer allein oder einer „anderen“ Eigentümerpartnerschaft zugewiesen werden muss. Abgesehen davon ließe sich das Ergebnis einer WE-Begründung nur durch eine idente Eigentümerpartnerschaft im konkreten Fall ohne weiteres dadurch erzielen, dass die Miteigentümer zunächst ihr schlichtes Miteigentum in WE mit jeweils alleinigen Verfügungsrechten an den WE-Objekten umwandeln und nach Verbücherung dieses Vorgangs jeweils die Hälfte ihrer Mindestanteile dem anderen zwecks Begründung entsprechender Eigentümerpartnerschaften an allen WE-Objekten übertragen. Es ist nicht einzusehen, warum dies nicht durch einen einzigen Vertrag möglich sein sollte.
- § 5 Abs 1 WEG
- § 5 Abs 11 WEG
- § 13 Abs 2 Satz 1 WEG 2002
- OGH, 28.05.2024, 5 Ob 189/23i
- LG Klagenfurt, 3 R 133/23b
- BG Villach, TZ 3387/2023
- WOBL-Slg 2025/51
- § 2 Abs 10 WEG
- § 2 Abs 1 WEG
- Miet- und Wohnrecht