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Zulässigkeit des Rechtswegs für Schadenersatzanspruch wegen unvertretbarer Antidopingmaßnahmen / Unbestimmtheit einer Schiedsklausel
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 137
- Rechtsprechung, 4675 Wörter
- Seiten 454-459
- https://doi.org/10.33196/jbl201507045401
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inkl MwStEin Kläger (hier: Radsportler), der die Entscheidung der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission bekämpfte und auch eine für ihn positive Entscheidung der unabhängigen Schiedskommission erwirkte, kann Schadenersatzansprüche, die er auf eine nach seinen Behauptungen unvertretbare Suspendierung seitens der Rechtskommission stützt, unmittelbar – das heißt, ohne die vereinsinterne Schlichtungsstelle damit zu befassen (§ 8 VerG 2002) – vor dem Zivilgericht geltend machen.
Schon wegen der gänzlichen Unbestimmtheit der – im Kontext mit den übrigen Erklärungen zu lesenden – „Schiedsvereinbarung“ im Lizenzantrag des Österreichischen Radsport-Verbandes für das Jahr 2010 in Bezug darauf, welche konkreten Rechtsstreitigkeiten überhaupt von ihr umfasst sein sollen, liegt keine wirksame Schiedsvereinbarung iS der §§ 577 ff ZPO vor.
- LGZ Wien, 18.12.2013, 4 Cg 97/13h
- JBL 2015, 454
- OLG Wien, 24.07.2014, 13 R 25/14p
- OGH, 18.02.2015, 3 Ob 157/14f
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- § 8 Abs 1 VerG
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- § 17 Abs 6 ADBG idF BGBl I 93/2014
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