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Klicka, Thomas

Zulässigkeit des streitigen Rechtsweges bei Beanstandung der BK-Abrechnung aus dem Titel des Schadenersatzes

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Stützen die Kläger ihr Klagebegehren darauf, dass die beklagte gemeinnützige Bauvereinigung aus schadenersatzrechtlichen Gründen nicht berechtigt sei, die Grundsteuer in einem bestimmten Ausmaß und für bestimmte Jahre auf sie zu überwälzen, sondern selbst zu tragen habe, weil sie es pflichtwidrig und schuldhaft unterlassen habe, für die von der Klage erfassten Jahre die Befreiung von der Grundsteuer zu beantragen, so gehört diese Frage auf den streitigen Rechtsweg.

  • Klicka, Thomas
  • § 22 Abs 4 WGG
  • § 22 Abs 1 Z 10 WGG
  • § 37 MRG
  • LGZ Wien, 39 R 191/12w
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 1 JN
  • BG Donaustadt, 8 C 1187/11k
  • WOBL-Slg 2013/132
  • § 1 AußStrG
  • OGH, 20.03.2013, 6 Ob 203/12i

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