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Zulässigkeit einer Beschwerde nach Haftentlassung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 2016
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
772 Wörter, Seiten 557-558

20,00 €

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Eine der Bestimmung des § 33 VwGG nachempfundene Regelung ist den Verfahrensbestimmungen über das gerichtliche Beschwerdeverfahren nicht zu entnehmen. Auch eine analoge Anwendung scheidet aus (1).

Auch nach Entlassung aus der Strafhaft ist der Verurteilte durch die Verhängung einer Ordnungsstrafe beschwert (2).

  • OLG Wien, 26.08.2016, 33 Bs 252/16z
  • § 122 StVG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • LG Innsbruck, 13.05.2016, AZ 22 Bl 64/16a
  • § 16 Abs 3 StVG
  • § 33 VwGG
  • JST-Slg 2016/66
  • § 120 StVG
  • § 121 StVG

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