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Zulässigkeit einer Beschwerde

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 2016
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
276 Wörter, Seiten 181-182

20,00 €

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Ein aufrechtes Rechtsschutzbedürfnis ist dann zu verneinen, wenn die Erreichung des Verfahrenszieles für den Beschwerdeführer ohne objektiven Nutzen ist und die in der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen nur mehr von theoretischer Bedeutung sind.

  • § 99a StVG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • LG Linz, 27.11.2015, 21 Bl 96/15i
  • JST-Slg 2016/26

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