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Zulässigkeit von Antragsänderungen und Vorgehen bei Antragsänderungen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 3
Inhalt:
Judikatur - Verfahrensrecht
Umfang:
951 Wörter, Seiten 55-56

20,00 €

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Die Wiederholung von Verfahrensschritten oder die Notwendigkeit zur Durchführung weiterer Verfahrensschritte bedeutet aus dem Blickwinkel des AVG nicht, dass eine Antragsänderung deshalb als wesentlich und somit als konkludente Zurückziehung des Erstantrages zu werten ist. Die Antragsänderung kann auch wieder zurückgezogen werden.

  • § 13 Abs 8 AVG
  • VwGH, 16.09.2015, Ro 2015/22/0026
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2016/10
  • § 13 Abs 7 AVG

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