


Zulässigkeit von Insichgeschäften
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 39
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 89 Wörter, Seiten 113-113
30,00 €
inkl MwSt




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Insichgeschäfte sind nur insoweit zulässig, als keine Interessenkollision droht und der Abschlusswille derart geäußert wird, dass die Erklärung unzweifelhaft feststeht und nicht unkontrollierbar zurückgenommen werden kann. Sie sind zulässig, wenn das Geschäft dem Vertretenen nur Vorteile bringt, keine Gefahr der Schädigung des Vertretenen besteht oder dieser einwilligt.
Geht es um die Ausübung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH, müssen alle übrigen Geschäftsführer zustimmen. Ist nur ein einziger Geschäftsführer bestellt, muss entweder ein allfälliger Aufsichtsrat zustimmen oder die Gesellschafter selbst müssen vorher oder nachträglich die Genehmigung erteilen.
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- OGH, 11.12.2024, 6 Ob 55/24t
- LG Wien, 17.01.2024, 39 R 167/23g-5
- WBl-Slg 2025/30
- § 25 GmbHG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Insichgeschäfte sind nur insoweit zulässig, als keine Interessenkollision droht und der Abschlusswille derart geäußert wird, dass die Erklärung unzweifelhaft feststeht und nicht unkontrollierbar zurückgenommen werden kann. Sie sind zulässig, wenn das Geschäft dem Vertretenen nur Vorteile bringt, keine Gefahr der Schädigung des Vertretenen besteht oder dieser einwilligt.
Geht es um die Ausübung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH, müssen alle übrigen Geschäftsführer zustimmen. Ist nur ein einziger Geschäftsführer bestellt, muss entweder ein allfälliger Aufsichtsrat zustimmen oder die Gesellschafter selbst müssen vorher oder nachträglich die Genehmigung erteilen.
- OGH, 11.12.2024, 6 Ob 55/24t
- LG Wien, 17.01.2024, 39 R 167/23g-5
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- Allgemeines Wirtschaftsrecht