Zulässigkeitsvoraussetzung eines Rechtsmittels im Firmenbuchverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 32
- Rechtsprechung, 1714 Wörter
- Seiten 646 -648
- https://doi.org/10.33196/wbl201811064601
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Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ist nicht nur die formelle Beschwer (die gegenständlich durch die vom Antrag abweichende Verfügung des ErstG, den Zusammenschlussvertrag in der Urkundensammlung als nur für die Gerichte einsehbar zu stellen vorliegt), sondern auch die materielle Beschwer. Sie liegt vor, wenn die rechtlich geschützten Interessen des Rechtsmittelwerbers durch die Entscheidung beeinträchtigt wurden. Es müssen subjektive Rechte betroffen sein. Selbst wenn gegenständlich die Vorlage des Zusammenschlussvertrages unnötig war, wurde durch die Verfügung des ErstG die prozessuale Stellung der Rechtsmittelwerber nicht beeinträchtigt, ist doch der Zusammenschlussvertrag samt Bilanzen nicht öffentlich abrufbar.
- § 8 ERV
- § 12 Abs 1 FBG
- LG Feldkirch, 20.10.2017, 48 Fp 1600/17p-4
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 3 Abs 1 Z 15 FBG
- OGH, 26.04.2018, 6 Ob 13/18g
- OLG Innsbruck, 22.11.2017, 3 R 68/17z-7
- WBl-Slg 2018/203
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