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Zeitschrift für Stiftungswesen

Heft 2, Juni 2017, Band 2017

Zum Anhörungs- und Zustimmungsrecht eines Familienbeirates

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Dass einem Beirat Zustimmungsvorbehalte eingeräumt werden können, ist aus den Gesetzesmaterialen zum BBG 2011 eindeutig abzuleiten.

Da eine Privatstiftung selbst nicht gewerblich tätig sein darf, stellt die die Gründung eines Unternehmens ein außergewöhnliches Geschäft dar. Einen derartigen Schritt an die Zustimmung eines Beirats zu binden, ist nicht zu beanstanden.

In der Einräumung eines Anhörungsrechts für den Fall, dass ein Beratungs- oder Vertretungsmandat an einzelne Mitglieder des Stiftungsvorstands erteilt wird, liegt kein Verstoß gegen § 17 Abs 5 PSG bzw § 25 Abs 3 PSG

  • § 27 PSG
  • Familienbeirat
  • § 25 PSG
  • Stiftungen
  • ZFS 2017, 56
  • Zustimmungsrecht
  • Kompetenzen eines Stiftungsbeirates
  • OGH, 19.04.2017, 6 Ob 37/17k
  • Anhörungsrecht
  • § 23 PSG
  • § 95 AktG
  • § 14 PSG

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