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Zeitschrift für Stiftungswesen
Zum Anhörungs- und Zustimmungsrecht eines Familienbeirates
- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 2017
- Judikatur, 1519 Wörter
- Seiten 56-58
- https://doi.org/10.33196/zfs201702005601
30,00 €
inkl MwStDass einem Beirat Zustimmungsvorbehalte eingeräumt werden können, ist aus den Gesetzesmaterialen zum BBG 2011 eindeutig abzuleiten.
Da eine Privatstiftung selbst nicht gewerblich tätig sein darf, stellt die die Gründung eines Unternehmens ein außergewöhnliches Geschäft dar. Einen derartigen Schritt an die Zustimmung eines Beirats zu binden, ist nicht zu beanstanden.
In der Einräumung eines Anhörungsrechts für den Fall, dass ein Beratungs- oder Vertretungsmandat an einzelne Mitglieder des Stiftungsvorstands erteilt wird, liegt kein Verstoß gegen § 17 Abs 5 PSG bzw § 25 Abs 3 PSG
- § 27 PSG
- Familienbeirat
- § 25 PSG
- Stiftungen
- ZFS 2017, 56
- Zustimmungsrecht
- Kompetenzen eines Stiftungsbeirates
- OGH, 19.04.2017, 6 Ob 37/17k
- Anhörungsrecht
- § 23 PSG
- § 95 AktG
- § 14 PSG