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Bernsteiner, Clemens

Zum Anpassungsbedarf für Parodien, Karikaturen und Pastiches im österreichischen Urheberrechtsgesetz

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Das urheberrechtliche Institut der freien Neuschöpfung (§ 5 Abs 2 UrhG) wurde bislang genutzt, um grundrechtlich geschützten Interessen des Nutzers gegebenenfalls Vorrang gegenüber dem Urheberrecht zu gewähren. Einer weiteren Heranziehung von § 5 Abs 2 als „immanente Grundrechtsschranke des Urheberrechts“ bzw „grundrechtlich beseelte fair-use Klausel“ steht jedoch nach der Pelham-Entscheidung des EuGH der abschließende Charakter des Ausnahmekatalogs der Info-RL entgegen. Der Beitrag erörtert den durch das Diktum des EuGH resultierenden Anpassungsbedarf im UrhG für Parodien, Karikaturen und Pastiches auch im Lichte des Art 17 DSM-RL und beleuchtet Inhalt und Grenzen einer entsprechenden Freistellung.

  • Bernsteiner, Clemens
  • freie Neuschöpfung, Urheberrecht, Parodie, Karikatur, Pastiche, Satire, immanente Grundrechtsschranke
  • Gleichheitssatz
  • Art 5 Abs 3 lit k Info-RL
  • § 5 Abs 2 UrhG
  • Medienrecht
  • ZIIR 2021, 8
  • Art 17 DSM-RL

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