Zum Anpassungsbedarf für Parodien, Karikaturen und Pastiches im österreichischen Urheberrechtsgesetz
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 9
- Aufsatz, 5782 Wörter
- Seiten 8 -16
- https://doi.org/10.33196/ziir202101000801
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Das urheberrechtliche Institut der freien Neuschöpfung (§ 5 Abs 2 UrhG) wurde bislang genutzt, um grundrechtlich geschützten Interessen des Nutzers gegebenenfalls Vorrang gegenüber dem Urheberrecht zu gewähren. Einer weiteren Heranziehung von § 5 Abs 2 als „immanente Grundrechtsschranke des Urheberrechts“ bzw „grundrechtlich beseelte fair-use Klausel“ steht jedoch nach der Pelham-Entscheidung des EuGH der abschließende Charakter des Ausnahmekatalogs der Info-RL entgegen. Der Beitrag erörtert den durch das Diktum des EuGH resultierenden Anpassungsbedarf im UrhG für Parodien, Karikaturen und Pastiches auch im Lichte des Art 17 DSM-RL und beleuchtet Inhalt und Grenzen einer entsprechenden Freistellung.
- Bernsteiner, Clemens
- freie Neuschöpfung, Urheberrecht, Parodie, Karikatur, Pastiche, Satire, immanente Grundrechtsschranke
- Gleichheitssatz
- Art 5 Abs 3 lit k Info-RL
- § 5 Abs 2 UrhG
- Medienrecht
- ZIIR 2021, 8
- Art 17 DSM-RL
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