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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Zum Antrag des Pflichtteilsberechtigten auf rückwirkende Öffnung von Konten des Erblassers.

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§§ 26, 49, 174, 179, 183 AußStrG; § 38 BWG; § 105 JN. Der Pflichtteilsberechtigte kann im Verlassenschaftsverfahren bis zur rechtswirksamen Einantwortung beantragen, Konten des Erblassers rückwirkend vom Todestag zu öffnen. Nach rechtskräftiger Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens besteht für ihn nur mehr die Möglichkeit, die Durchführung einer Nachtragsabhandlung zu beantragen.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2016/2186
  • OGH, 08.06.2015, 2 Ob 205/14g

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