Zum Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch gegen den GmbH-Geschäftsführer, gegen den vorgebracht wird, „möglicherweise“ gegen das Konkurrenzverbot verstoßen zu haben
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 33
- Rechtsprechung, 212 Wörter
- Seiten 593 -593
- https://doi.org/10.33196/wbl201910059301
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Nach hA wird der Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung den Sanktionen bei einer Übertretung des Wettbewerbsverbots zugeordnet. Er soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, sich zu entscheiden, ob sie einen Anspruch auf Schadenersatz oder ihr Eintrittsrecht geltend macht. Wenn die Klägerin aber einen konkreten Wettbewerbsverstoß des Beklagten nicht einmal behauptet, dann können ihr weder Schadenersatz noch ein Eintrittsrecht zustehen; folglich besteht kein Raum für Auskünfte oder Rechnungslegung, um die Geltendmachung von Ansprüchen nach § 24 Abs 3 GmbHG vorzubereiten. Ein Recht auf Auskunft über „Art und Umfang“ der Konkurrenztätigkeit setzt voraus, dass die Gesellschaft überhaupt eine verbotene Konkurrenztätigkeit behauptet. Durch dieses Ergebnis wird auch eine gewisse Parallele zur arbeitsrechtlichen Judikatur zu § 7 AngG hergestellt, die ein „allgemeines“ Auskunfts- und Rechnungslegungsbegehren zur bloßen Erkundung von eventuellen Konkurrenztätigkeiten ablehnt. Dies muss insbesondere im vorliegenden Fall gelten, in dem weitreichende Ausnahmen vom Konkurrenzverbot vereinbart wurden, die Klägerin aber dennoch ohne jegliche Einschränkung umfassende Auskünfte über alle einschlägigen Tätigkeiten des Klägers begehrt.
- OGH, 21.03.2019, 6 Ob 43/19w
- BGHs 21.3.2018, 9 C 522/17f-6
- § 24 GmbHG
- HG Wien, 19.11.2018, 1 R 156/18i-11
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2019/186
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