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Zum Auskunftsrecht des Gerichtskommissärs bei Kleinbetragssparbüchern.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 69
- Rechtsprechung des OGH, 5634 Wörter
- Seiten 572-578
- https://doi.org/10.47782/oeba202108057202
20,00 €
inkl MwSt§§ 145, 145a, 148 AußStrG; §§ 31, 32, 38 BWG; § 5 FM-GwG. Eine Berufung der Bank auf das Bankgeheimnis ist gemäß § 38 Abs 2 Z 3 BWG gegenüber dem Gerichtskommissär und dem Abhandlungsgericht grundsätzlich ausgeschlossen. Daraus folgt, dass nur dann keine Auskunftspflicht über Kleinbetragssparbücher besteht, wenn ein Bankkonto oder eine Spareinlage unzweifelhaft nicht dem Nachlass zuzuordnen ist. Andernfalls ist die Bank zur Auskunft verpflichtet, wovon jedenfalls Angaben über Kontonummer und Kontensaldo umfasst sind.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- OGH, 25.03.2021, 2 Ob 101/20x
- oeba-Slg 2021/2760b
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