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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Zum Auskunftsrecht des Gerichtskommissärs bei Kleinbetragssparbüchern.

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§§ 145, 145a, 148 AußStrG; §§ 31, 32, 38 BWG; § 5 FM-GwG. Eine Berufung der Bank auf das Bankgeheimnis ist gemäß § 38 Abs 2 Z 3 BWG gegenüber dem Gerichtskommissär und dem Abhandlungsgericht grundsätzlich ausgeschlossen. Daraus folgt, dass nur dann keine Auskunftspflicht über Kleinbetragssparbücher besteht, wenn ein Bankkonto oder eine Spareinlage unzweifelhaft nicht dem Nachlass zuzuordnen ist. Andernfalls ist die Bank zur Auskunft verpflichtet, wovon jedenfalls Angaben über Kontonummer und Kontensaldo umfasst sind.

  • Liebel, Fabian
  • Kellner, Markus
  • OGH, 25.03.2021, 2 Ob 101/20x
  • oeba-Slg 2021/2760b

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