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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 3, September 2014, Band 2014
Zum Begriff „Kontamination“
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2014
- Judikatur, 2414 Wörter
- Seiten 146-150
- https://doi.org/10.33196/zrb201403014601
20,00 €
inkl MwStFür die Auslegung von Willenserklärungen ist nach § 914 ABGB nicht die (noch dazu nicht übereinstimmende) Vorstellung der Vertragschließenden maßgeblich, sondern ausgehend vom buchstäblichen Sinn des Ausdrucks die Absicht der Parteien zu erforschen. Dabei ist immer das Gesamtverhalten der am Vertragsschluss beteiligten Personen und der Zweck der von ihnen abgegebenen Erklärungen zu berücksichtigen.
Wird eine übereinstimmende abweichende Parteienabsicht nicht festgestellt, so ist bei der Auslegung eines Vertrags von dessen Wortlaut auszugehen.
Eine Kontamination von Liegenschaften ist eine Beeinträchtigung des Bodens, wobei hievon eine nicht bloß unerhebliche Gefahr für oder eine Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen ausgeht.
- Vertragsauslegung
- ZRB 2014, 146
- § 914 ABGB
- OGH, 22.01.2014, 3 Ob 200/13b
- objektiver Erklärungswert
- Baurecht
- Kontamination
- Baugrund