Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

wirtschaftsrechtliche blätter

Heft 3, März 2020, Band 34

Zum Bestandschutz der eingetragenen verschmelzenden Umwandlung

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Generalversammlungsbeschlüsse, die an Einberufungsmängeln leiden oder bei deren Fassung der die Feststellung der Unwirksamkeit begehrende Klägerin unwirksam vertreten war und durch die es ein Hauptgesellschafter darauf angelegt hat, die Klägerin sittenwidrigerweise um ihren Geschäftsanteil zu bringen, indem mit den gefassten Beschlüssen ein „squeeze out“ der Klägerin vorbereitet und durch die Kapitalerhöhung deren Geschäftsanteil auf unter 10% gesenkt worden sei, sind keine absolut nichtigen, von vornherein keine Wirksamkeit entfaltenden und unheilbaren Scheinbeschlüsse. Vielmehr handelt es sich um anfechtbare Beschlüsse.

§ 2 Abs 3 UmwG verweist auf die verschmelzungsrechtlichen Regelungen des AktG und des GmbHG. § 230 AktG regelt die Anfechtung (auch bezogen auf die Nichtigkeit) des Verschmelzungsbeschlusses der übertragenden Gesellschaft dahingehend, dass nach der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch eine Anfechtung des Verschmelzungsbeschlusses der übertragenden Gesellschaft gegen die übernehmende Gesellschaft zu richten ist, wobei allerdings Mängel der Verschmelzung – ungeachtet ihrer Schwere – die Wirkungen der Eintragung unberührt lassen („Bestandschutz“ der Verschmelzung). Sohin scheidet die Rückgängigmachung einer einmal wirksam gewordenen Verschmelzung aus. Die gleichwohl mögliche Geltendmachung von Verschmelzungsmängeln führt dazu, dass vor Eintragung erhobene Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen in Form der Geltendmachung von Schadenersatz- und Prozesskosten-Ersatzansprüchen, verfolgt werden müssen, ohne dass für die diesbezügliche Klagsänderung die sonst dafür nach § 235 ZPO erforderlichen Voraussetzungen vorliegen müssen.

  • § 235 ZPO
  • OLG Wien, 30.07.2019, 129R 66/19b-23
  • OGH, 19.12.2019, 6 Ob 210/19d
  • HG Wien, 15.01.2019, 15 Cg 64/18f-9
  • § 2 UmwG
  • § 225a AktG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2020/54
  • § 230 AktG

Weitere Artikel aus diesem Heft

WBL
Verbraucherschutz in der stillen Gesellschaft
Band 34, Ausgabe 3, März 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Europarecht: Das Neueste auf einen Blick
Band 34, Ausgabe 3, März 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Niederlassungsfreiheit
Band 34, Ausgabe 3, März 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Betriebsübergang auf den Staat
Band 34, Ausgabe 3, März 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Vorfinanzierung von Löhnen durch Dritte
Band 34, Ausgabe 3, März 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Unentschuldbare Ehrverletzung als Entlassungsgrund
Band 34, Ausgabe 3, März 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Zum Bestandschutz der eingetragenen verschmelzenden Umwandlung
Band 34, Ausgabe 3, März 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Genehmigungskonzentration
Band 34, Ausgabe 3, März 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit im Unternehmen
Band 34, Ausgabe 3, März 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Bindungswirkung von Straferkenntnissen
Band 34, Ausgabe 3, März 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Identität der Tat im Verwaltungsstrafverfahren
Band 34, Ausgabe 3, März 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Unverhältnismäßiger Nachteil für Umweltorganisationen
Band 34, Ausgabe 3, März 2020
eJournal-Artikel

30,00 €