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Zum Bucheinsichtsrecht des ausgeschiedenen GmbH-Gesellschafters
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 28
- Rechtsprechung, 915 Wörter
- Seiten 104-105
- https://doi.org/10.33196/wbl201402010401
30,00 €
inkl MwStDem Gesellschafter einer GmbH steht gegenüber der Gesellschaft zur Unterstützung seiner Leitungs- und Prüfungsrechte nicht nur das im Gesetz geregelte Bucheinsichtsrecht, sondern auch ein allgemeiner, nicht näher zu begründender, alle Geschäftsangelegenheiten umfassender Informationsanspruch zu.
Dieses Recht kommt auch ausgeschiedenen Gesellschaftern zu; diese haben jedoch ihr entsprechendes Informationsinteresse konkret darzulegen. Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens bzw Übernahmspreises begründet zweifellos ein ausreichendes Informationsinteresse.
- OLG Graz, 14.02.2013, 3 R 17/13i-15
- OGH, 28.08.2013, 6 Ob 96/13f
- § 22 GmbHG
- WBl-Slg 2014/33
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- LG Graz, 07.12.2012, 22 Cg 37/12h-11
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