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Zum Einfluss der kostenlosen Benützung einer nachträglich eingebauten Heizungsanlage im Rahmen eines entgeltlichen Bestandvertrags auf die Erhaltungspflicht

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Wird im Zuge der Errichtung einer Heizungsanlage die Zurverfügungstellung der Wohnung des Mieters mit Versorgung über die zentrale Heizungsanlage vereinbart, aber eine Vereinbarung über die Bezahlung eines höheren Mietzinses nicht geschlossen, sondern der Zugang des Mieters zur zentralen Heizungsanlage ohne Beteiligung an den Kosten des Betriebs vereinbart, ist die Auffassung, die Versorgung der Wohnung über die zentrale Heizungsanlage sei Inhalt des Mietvertrags geworden und durch den bisherigen Mietzins abgegolten, keine Fehlbeurteilung. Geht man im vorliegenden Fall von einer Erhaltungspflicht des Vermieters gem § 3 Abs 2 Z 3 MRG betreffend die Zentrale-Gasheizungsanlage aus, findet dies somit Deckung in den erörterten Rechtsprechungsgrundsätzen.

  • OGH, 21.02.2024, 6 Ob 179/23a, Zurückweisung der ordentlichen Revision
  • LG Innsbruck, 4 R 262/22s
  • BG Kufstein, 4 C 1079/17y
  • WOBL-Slg 2024/105
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 3 Abs 2 Z 3 MRG
  • § 24 Abs 1 MRG

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