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Heft 9, September 2018, Band 140
Zum erforderlichen Sorgfaltsgrad beim gutgläubigen Erwerb nach § 371 ABGB
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 140
- Aufsatz, 9473 Wörter
- Seiten 568-579
- https://doi.org/10.33196/jbl201809056801
30,00 €
inkl MwStWährend das BGB seit jeher in § 932 Abs 2 keine Zweifel am Maßstab der Redlichkeit beim gutgläubigen Mobiliarerwerb aufkommen lässt, war die österreichische Rechtslage nach den Bestimmungen, die seit der ABGB-Stammfassung lange Zeit unverändert in Kraft standen, unklar. Erst im Zuge des HaRÄG 2005 schenkte der österreichische Gesetzgeber der Thematik des erforderlichen Redlichkeitsgrades beim Gutglaubenserwerb neuerlich Aufmerksamkeit (siehe § 368 Abs 1 ABGB). Das allerdings, bedingt durch die gesetzliche Ausgangslage und das Reformvorhaben, nur für einen Teilbereich des gutgläubigen Mobiliarerwerbs, nämlich für den Gutglaubenserwerb nach § 367 ABGB. Deshalb ist unverändert strittig, wann die Redlichkeit beim Gutglaubenserwerb von ununterscheidbaren Sachen (§ 371 Fall 2 ABGB) ausgeschlossen ist.
- Kraus, Sixtus-Ferdinand
- § 371 ABGB
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- gutgläubiger Eigentumserwerb
- Art 16 WechselG
- JBL 2018, 568
- Sorgfaltsgrad
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- Zivilverfahrensrecht
- gutgläubiger Erwerb von ununterscheidbaren Sachen
- § 367 ABGB
- redlicher Erwerb von ununterscheidbaren Sachen
- § 368 ABGB
- Art 21 ScheckG
- Sorgfaltsmaßstab
- Arbeitsrecht
- Redlichkeitsmaßstab
- HaRÄG 2005