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wohnrechtliche blätter

Heft 6, Juni 2020, Band 33

Höllwerth, Johann

Zum Erfordernis der eindeutigen Zuordnung eines Zubehörobjekts zu einem Hauptobjekt

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Die Eintragung des WE an der Wohnung erstreckt sich nur dann auch auf einen Hausgarten, wenn sich dessen Zuordnung aus den der Eintragung zugrundeliegenden Urkunden ausreichend deutlich ergibt. Ob es dazu ausreicht, dass eindeutig erkennbar auf einen bestimmten Plan als Grundlage für die WE-Begründung Bezug genommen wird oder ob dieser dem WE-Vertrag bzw der Nutzwertermittlung nachgewiesenermaßen angeschlossen gewesen sein muss, bleibt offen.

  • Höllwerth, Johann
  • LG Wiener Neustadt, 58 R 41/18d
  • WOBL-Slg 2020/66
  • OGH, 17.01.2019, 5 Ob 208/18a, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 5 Abs 3 WEG idF WRN 2015

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