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Zum Erwerberschutz nach § 37 Abs 4 WEG 2002 bei sukzessivem Abverkauf von Wohnungseigentum

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 29
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3532 Wörter, Seiten 432-436

30,00 €

inkl MwSt

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Die Bestimmung des § 37 Abs 4 WEG 2002 ist auch auf den Fall anwendbar, bei dem der Alleineigentümer zunächst für sich Wohnungseigentum begründen lässt und anschließend die Wohnungseigentumsobjekte sukzessive abverkauft.

Nach § 37 Abs 4 WEG 2002 kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Begründung von Wohnungseigentum, sondern auf den des Abschlusses des Kaufvertrags mit dem Wohnungseigentumsbewerber und dessen Übergabe an.

  • Illedits, Alexander
  • OGH, 26.04.2016, 6 Ob 56/16b
  • WOBL-Slg 2016/140
  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Wien, 22 Cg 137/13y
  • § 37 Abs 4 WEG
  • OLG Wien, 11 R 45/15s

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