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Zum Garantieabruf via E-Mail statt Telefax.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 70
- Rechtsprechung des OGH, 2420 Wörter
- Seiten 126-128
- https://doi.org/10.47782/oeba202202012601
20,00 €
inkl MwSt§§ 863, 880a, 914 ABGB. Wird in einer Garantieerklärung vereinbart, dass die Inanspruchnahme via Telefax zu erfolgen hat, kann diesem Formerfordernis nicht durch Übersenden einer E-Mail samt unterfertigter Inanspruchnahmeerklärung als PDF-Anhang entsprochen werden. Die Vereinbarung der Telefaxübertragung bezweckt eine gesichertere Kommunikation zwischen den Parteien und dient nicht nur dem Interesse des Begünstigten an einem flexiblen Abruf der Garantie, sondern auch denen des Garanten an einer gesicherten Kenntnisnahme und klareren Zuordenbarkeit der Abrufung, indem er den Kommunikationsweg bestimmt.
- Bydlinski, Peter
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 14.09.2021, 8 Ob 109/20t
- oeba-Slg 2022/2797
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