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Nimmervoll, Rainer

Zum Haftgrund der Tatbegehungsgefahr gem § 173 Abs 2 Z 3 lit b StPO

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Der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr gem § 173 Abs 2 Z 3 lit b StPO wird in der Praxis mitunter recht uneinheitlich gehandhabt. Auch im wissenschaftlichen Diskurs führt er – entgegen seiner überragenden praktischen Bedeutung – ein Schattendasein, weshalb er im Folgenden einer eingehenden Erörterung unterzogen werden soll.

  • Nimmervoll, Rainer
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • Haftgrund
  • § 173 Abs 2 Z 3 lit b StPO
  • Tatbegehungsgefahr
  • JST 2018, 5

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