Zum Insolvenzantragsrecht nach Entzug der Bankkonzession
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 69
- Rechtsprechung des OGH, 10591 Wörter
- Seiten 341 -351
- https://doi.org/10.47782/oeba202105034101
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§ 44 AußStrG; §§ 1, 2, 3, 84, 119 BaSAG; §§ 1, 6, 69, 73, 82 BWG; § 71c IO. Das Insolvenzantragsmonopol der FMA gibt ihr die alleinige Legitimation, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für das Vermögen eines Kreditinstituts zu beantragen. Anträge anderer Personen inklusive des Kreditinstituts selbst sind nicht statthaft und zurückzuweisen.
Wird einer Kreditinstitution die Konzession rechtswirksam entzogen, ist sie als Kreditinstitut in Abwicklung weiterhin berechtigt, Bankgeschäfte zu betreiben, soweit dies zur Abwicklung erforderlich ist. Sie ist insofern weiterhin als Kreditinsitut iSd §§ 1 iVm 82 BWG zu qualifizieren.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- Völkl, Clemens
- OGH, 19.06.2020, 8 Ob 27/20h
- oeba-Slg 2021/2739
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