


Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 36
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 3318 Wörter, Seiten 114-118
30,00 €
inkl MwSt




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Ein Kontrahierungszwang trifft vor allem Inhaber gesetzlicher oder faktischer Monopole sowie Unternehmen mit beherrschender Verfügungsmacht über Einrichtungen, die für die Geschäftstätigkeit anderer Teilnehmer notwendig sind. Den Inhaber einer Monopolstellung trifft eine Kontrahierungspflicht, wenn ihm ein Vertragsabschluss zumutbar ist. Er kann diesen daher nur aus einem sachlichen Grund ablehnen.
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- OLG Wien als KartellG, 01.02.2021, GZ 28 Kt 4/20bGZ 28 Kt 5/20z-14, „ASFINAG“
- OGH als KOG, 12.10.2021, 16 Ok 1/21i
- § 5 KartG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 102 AEUV
- WBl-Slg 2022/30
Ein Kontrahierungszwang trifft vor allem Inhaber gesetzlicher oder faktischer Monopole sowie Unternehmen mit beherrschender Verfügungsmacht über Einrichtungen, die für die Geschäftstätigkeit anderer Teilnehmer notwendig sind. Den Inhaber einer Monopolstellung trifft eine Kontrahierungspflicht, wenn ihm ein Vertragsabschluss zumutbar ist. Er kann diesen daher nur aus einem sachlichen Grund ablehnen.
- OLG Wien als KartellG, 01.02.2021, GZ 28 Kt 4/20bGZ 28 Kt 5/20z-14, „ASFINAG“
- OGH als KOG, 12.10.2021, 16 Ok 1/21i
- § 5 KartG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 102 AEUV
- WBl-Slg 2022/30