


Zum Kündigungsgrund der nicht entsprechenden Benützung von Geschäftsräumen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 511 Wörter, Seiten 236-237
30,00 €
inkl MwSt




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Das Anbieten von Seminaren und Einzelkursen zu nicht schulischer, esoterischer, physischer und psychischer Heilung, ganzheitlicher Psychosomatik, Psychotherapie sowie systemischem Coaching ist iSd § 30 Abs 2 Z 7 MRG eine gleichwertige Tätigkeit wie das Veranstalten von auf weltanschaulichen Grundlagen (ua Kabbala) fußenden Weiterbildungs- und Persönlichkeitsentwicklungs-Seminaren, wo dem jüdischen Glauben zuordenbare Bräuche und Feste zelebriert werden.
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- OGH, 23.05.2024, 4 Ob 47/24a, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- LGZ Wien, 38 R 248/23m
- WOBL-Slg 2025/64
- Miet- und Wohnrecht
- § 30 Abs 2 Z 7 MRG
Das Anbieten von Seminaren und Einzelkursen zu nicht schulischer, esoterischer, physischer und psychischer Heilung, ganzheitlicher Psychosomatik, Psychotherapie sowie systemischem Coaching ist iSd § 30 Abs 2 Z 7 MRG eine gleichwertige Tätigkeit wie das Veranstalten von auf weltanschaulichen Grundlagen (ua Kabbala) fußenden Weiterbildungs- und Persönlichkeitsentwicklungs-Seminaren, wo dem jüdischen Glauben zuordenbare Bräuche und Feste zelebriert werden.
- OGH, 23.05.2024, 4 Ob 47/24a, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- LGZ Wien, 38 R 248/23m
- WOBL-Slg 2025/64
- Miet- und Wohnrecht
- § 30 Abs 2 Z 7 MRG