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Zum Kündigungsgrund der Überlassung gegen unverhältnismäßig hohe Gegenleistung bei Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 29
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
102 Wörter, Seiten 423-423

30,00 €

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Dass der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG bei Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung ausgeschlossen ist, entspricht stRsp. Der OGH hat in 10 Ob 31/03m nicht ausgesprochen, dass eine grundsätzliche Zustimmung zur Untervermietung der Geltendmachung des Kündigungsgrundes der gänzlichen Weitergabe nicht entgegensteht. Ausgeführt wurde in dieser Entscheidung, dass der Vermieter dem Mieter mit der Gestattung der Untervermietung allein noch nicht auch die Befugnis gewährt, aus der Weitergabe (Untervermietung) einen unverhältnismäßig hohen Vorteil zu ziehen, es sei denn, die Vertragsteile haben weitergehende Abmachungen getroffen.

  • § 30 Abs 2 Z 4 MRG
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2016/133
  • LGZ Wien, 39 R 416/15p
  • OGH, 30.05.2016, 6 Ob 96/16k – Zurückweisung der außerordentlichen Revision

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