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Zum Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 37
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
140 Wörter, Seiten 208-208

30,00 €

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Ausgehend von den bindenden Feststellungen hat der Mieter andere Mieter im Haus wiederholt und geradezu systematisch beschimpft, beleidigt, bedroht und auch strafbarer Handlungen bezichtigt sowie diesen gegenüber unberechtigte und falsche Vorwürfe erhoben. Mit der Beurteilung, dass dieses ungebührliche und feindselige Verhalten in seiner Gesamtheit objektiv geeignet war, das friedliche Zusammenleben im Haus zu stören, wurde der eingeräumte Ermessensspielraum nicht überschritten.

Das Fehlverhalten des Mieters führt für die Mitbewohner zu einer derart enormen Belastung, dass diese die Wohnung zum Teil nicht mehr über die eigentliche Wohnungstüre, sondern über den Garten verlassen, um nicht in Kontakt mit dem Mieter zu gelangen, oder sogar den Entschluss gefasst haben, aus der Wohnung überhaupt auszuziehen. Selbst wenn man den von dem Mieter behaupteten psychischen Beeinträchtigungen (depressiven Störungen und Angststörungen) Krankheitswert unterstellte, könnte die Interessenabwägung daher nicht zu seinen Gunsten ausfallen.

  • WOBL-Slg 2024/61
  • OGH, 21.06.2023, 3 Ob 115/23t, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG
  • Miet- und Wohnrecht
  • LG Eisenstadt, 13 R 73/23t

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