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Zum Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 38
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
789 Wörter, Seiten 20-20

30,00 €

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Bedrohte der Mieter die Hausbesorgerin mit dem Umbringen, was dazu führte, dass sie sich in Sorge um ihre Sicherheit nicht mehr allein in die Waschküche traute, beschimpfte der Mieter seit Jahren die Zeugin als Schlampe, die nicht arbeiten wolle, drohte der Mieter einem anderen Mieter an, ihn zu schlagen, weil dieser ihn aufforderte, das Trampeln in der Wohnung zu unterlassen und beschimpfte der Mieter selbst die 9-jährige Tochter dieses Mieters als Schlampe, ist es nicht korrekturbedürftig, ein derartiges – nicht auf einzelne Vorfälle beschränktes – Verhalten des Mieters als grob ungehörig und das Zusammenleben verleidend anzusehen.

  • OGH, 08.02.2024, 5 Ob 5/24g, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • LGZ Wien, 38 R 238/23s
  • WOBL-Slg 2025/2
  • § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG
  • Miet- und Wohnrecht

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