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Zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Zugangsverweigerung („essential facilities Doktrin“)

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Ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung liegt dann vor, wenn ein den anderen Marktteilnehmern wirtschaftlich überlegener Unternehmer auf das Marktgeschehen in einer Weise Einfluss nimmt, die geeignet ist, negative Auswirkungen auf die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse zu entfalten; dabei genügt die objektive Eignung des Verhaltens.

Die Verweigerung des Zugangs zu Anlagen und Einrichtungen eines Wettbewerbers ist nur dann missbräuchlich, wenn sie sachlich nicht gerechtfertigt ist und dadurch die Gefahr besteht, jeglichen Wettbewerb auf dem sachlich relevanten Markt auszuschalten.

  • WBl-Slg 2013/83
  • OGH, 12.02.2013, 4 Ob 231/12t, „Grundbuchabfragen“
  • § 5 KartG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 1 UWG
  • § 4 KartG
  • OLG Graz, 31.10.2012, 5 R 183/12i-19

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