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Nimmervoll, Rainer

Zum Neuerungsverbot im Beschwerdeverfahren

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Aus § 89 Abs 2b StPO wird von der hM eine generelle Neuerungserlaubnis im Verfahren über Beschwerden gegen gerichtliche Beschlüsse abgeleitet. Insoweit soll untersucht werden, ob diese pauschale Sichtweise nicht zu weit geht, sondern richtigerweise vielmehr eine (zumindest teilweise) Rückführung auf das früher vorherrschende Modell eines weitgehenden Neuerungsverbotes (mit historisch betrachtet variablem Umfang) geboten ist.

  • Nimmervoll, Rainer
  • StPRG 2004
  • BBG 2011
  • StPÄG 1993
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • abgeschlossene Ermittlungsmaßnahmen
  • JST 2016, 103
  • StRÄG 1971
  • Neuerungsverbot
  • Beschwerdeverfahren
  • laufende Ermittlungsmaßnahmen
  • StPAG 1974
  • § 89 Abs 2b StPO
  • Prozessgegenstand

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