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Heft 12, Dezember 2015, Band 28
Zum Provisionsanspruch des Maklers bei gescheiterter Finanzierung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 28
- Rechtsprechung, 1169 Wörter
- Seiten 405-406
- https://doi.org/10.33196/wobl201512040501
30,00 €
inkl MwStWird die von den Käufern gewünschte Einschränkung ihres Angebots zum Kauf eines Ferienhauses durch einen entsprechenden Finanzierungsvorbehalt von der Maklerin ausdrücklich abgelehnt, kann die letztlich gescheiterte Finanzierung keinen Grund dafür darstellen, der Maklerin den Provisionsanspruch abzuerkennen.
Der Widerruf der lediglich unter dem Vorbehalt einer internen Genehmigung erklärten Finanzierungszusage der Bank nach dem Zustandekommen des Kaufvertrags über das Ferienhaus ist daher ein Umstand, der lediglich die Ausführung des rechtswirksam vermittelten Geschäfts verhinderte und der die Käufer daher nicht von ihrer Provisionszahlungspflicht befreien kann.
- Hinteregger, Andrea
- Dür, Philipp
- § 6 MaklerG
- WOBL-Slg 2015/173
- Miet- und Wohnrecht
- § 7 MaklerG
- BG für Handelssachen Wien, 13 C 390/13t
- OGH, 25.06.2015, 8 Ob 65/15i
- HG Wien, 1 R 218/14a
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