Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Zum Regressanspruch des Gesellschafters in der Krise der Gesellschaft.

Autor

Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 65
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
1006 Wörter, Seiten 587-587

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Zum Regressanspruch des Gesellschafters in der Krise der Gesellschaft. in den Warenkorb legen

§ 1358 ABGB; §§ 3, 14, 15 EKEG. Der Gesellschafter, der eine Eigenkapital ersetzende Sicherheit bestellt hat, muss beweisen, dass die Gesellschaft aktuell kreditwürdig oder saniert ist, wenn er sich regressieren will. Da sein Regressanspruch erst entsteht, wenn er die Schuld der Gesellschaft, für die er haftet, zahlt, ist belanglos, ob die Gesellschaft zu einem davor liegenden Zeitpunkt (vorübergehend) kreditwürdig oder saniert war. Die Definition des § 14 EKEG, wann die Gesellschaft „nicht saniert“ ist, gilt auch iZm § 15 EKEG.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 30.01.2017, 6 Ob 246/16v
  • oeba-Slg 2017/2375

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice