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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Zum „Rücktritt“ beim drittfinanzierten Kauf nach VKrG.

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§ 897 ABGB; §§ 12, 13 VKrG. Bei Abschluss eines drittfinanzierten Kaufs unter der aufschiebenden Bedingung der Kreditaufnahme durch den Käufer vereitelt Letzterer den Bedingungseintritt nicht treuwidrig, wenn er den Abschluss eines Kreditvertrags unterlässt, von dem er gemäß § 12 Abs 1 VKrG wieder zurücktreten hätte können.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2018/2461
  • OGH, 20.12.2017, 10 Ob 47/17k

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