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Zum Rücktrittsrecht vom Werkvertrag aus wichtigem Grund

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 146
Inhalt:
Aufsatz
Umfang:
8793 Wörter, Seiten 417-428

30,00 €

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Das Werkvertragsrecht ist im Vergleich zu anderen Vertragstypen durch erweiterte Vertragslösungsmöglichkeiten geprägt. Neben dem freien Abbestellungsrecht des Werkbestellers (= Anwendungsfall des § 1168 Abs 1 ABGB) und dem Kündigungsrecht des Werkunternehmers bei Unterbleiben der erforderlichen Mitwirkung des Bestellers (§ 1168 Abs 2 ABGB) ist hier vor allem das – beiden Vertragsparteien zukommende – Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund zu nennen. Dieses ist sowohl in seinen Grundlagen umstritten als auch in seinen Rechtsfolgen. Der OGH hat es bereits in mehreren Entscheidungen anerkannt und angewendet. In manchen Fällen lag er dabei allerdings falsch. Im Folgenden werden die Grundlagen behandelt (Punkt A.), die diskutierten Anwendungsfälle analysiert (Punkt B.), offene Einzelfragen untersucht (Punkt C.) und die weitgehend ungeklärten Rechtsfolgen ermittelt (Punkt D.).

  • Brandstätter, Natascha
  • Unzumutbarkeit
  • § 918 ABGB
  • § 323 BGB
  • Rücktritt
  • Dauerschuldverhältnis
  • bereicherungsrechtliche Rückabwicklung
  • Zielschuldverhältnis
  • Öffentliches Recht
  • § 919 ABGB
  • § 1165 ABGB
  • § 987 ABGB
  • § 1166 ABGB
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • § 1117 ABGB
  • Europa- und Völkerrecht
  • Werkvertrag
  • § 648a BGB
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 1118 ABGB
  • Vertrauenserschütterung
  • JBL 2024, 417
  • § 1168 ABGB
  • Nebenpflicht
  • § 314 BGB
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 1162 ABGB
  • § 932 ABGB
  • Vertragsauflösung
  • Leistungsstörung
  • Abbestellungsrecht
  • Kündigung
  • Arbeitsrecht
  • § 1210 ABGB
  • § 920 ABGB
  • § 1167 ABGB
  • deliktische Pflichtverletzung

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