


Zum schlüssigen Verzicht der Wohnungseigentümer auf eine Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen gegen Sondervorschreibungen des Verwalters
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 29
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1402 Wörter, Seiten 28-29
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Bei einer zulässigen Sondervorschreibung durch die Hausverwaltung, die zur Überbrückung eines akuten Liquiditätsengpasses der Gemeinschaft dient, wird aus dem Zweck des Wohnungseigentumsvertrags ein schlüssiger Verzicht der einzelnen Wohnungseigentümer auf eine Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen abgeleitet.
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- WOBL-Slg 2016/7
- § 1438 ABGB
- LGZ Wien, 34 R 65/14g
- § 1440 ABGB
- § 32 WEG
- § 3 Abs 1 Z 1 WEG
- BG Leopoldstadt, 49 C 506/13h
- § 1435 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 31 WEG
- § 1439 ABGB
- § 1431 ABGB
- OGH, 25.08.2015, 5 Ob 144/15k
Bei einer zulässigen Sondervorschreibung durch die Hausverwaltung, die zur Überbrückung eines akuten Liquiditätsengpasses der Gemeinschaft dient, wird aus dem Zweck des Wohnungseigentumsvertrags ein schlüssiger Verzicht der einzelnen Wohnungseigentümer auf eine Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen abgeleitet.
- WOBL-Slg 2016/7
- § 1438 ABGB
- LGZ Wien, 34 R 65/14g
- § 1440 ABGB
- § 32 WEG
- § 3 Abs 1 Z 1 WEG
- BG Leopoldstadt, 49 C 506/13h
- § 1435 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 31 WEG
- § 1439 ABGB
- § 1431 ABGB
- OGH, 25.08.2015, 5 Ob 144/15k