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Zum Stimmrecht des Masseverwalters eines GmbH-Gesellschafters.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 72
- Rechtsprechung des OGH, 2958 Wörter
- Seiten 516-519
- https://doi.org/10.47782/oeba202407051601
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inkl MwSt§ 2 IO, § 35 GmbHG. Im Konkurs eines Gesellschafters wird dessen Stimmrecht in der GmbH durch den Masseverwalter nur soweit ausgeübt, als es sich bei der Beschlussfassung um die Masse betreffende Angelegenheiten handelt. Die Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers gehört grundsätzlich nicht zu den die Konkursmasse im Konkurs des Gesellschafters betreffenden Rechtshandlungen. Das Stimmrecht ist folglich nicht vom Masseverwalter, sondern weiterhin vom Schuldner auszuüben.
- Mock, Sebastian
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 17.01.2024, 6 Ob 62/23w
- oeba-Slg 2024/3024
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