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Zum Stimmverbot des betroffenen Gesellschafters bei der Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen

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Ein GmbH-Gesellschafter ist bei der Beschlussfassung über einen Antrag, einen von der Gesellschaft an ihn gezahlten Betrag von ihm zurückzuverlangen, nicht stimmberechtigt.

Das Stimmverbot besteht auch dann, wenn der Rückzahlungsanspruch strittig ist bzw nicht sicher ist, ob der Anspruch besteht.

  • OGH, 25.10.2018, 6 Ob 190/18m
  • Ersatzansprüche
  • Gesellschafter
  • GES 2018, 392
  • Gesellschaftsrecht
  • § 39 Abs 4 GmbHG
  • Geltendmachung
  • Stimmverbot
  • § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG

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