Zum Umfang der Nachforschungspflichten des Immobilienmaklers
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 26
- Rechtsprechung, 1585 Wörter
- Seiten 243 -245
- https://doi.org/10.33196/wobl201309024301
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Der Immobilienmakler ist Sachverständiger iSd § 1299 ABGB. Er hat den Auftraggeber jedenfalls über sämtliche Umstände zu unterrichten, die für die Beurteilung des zu vermittelnden Geschäfts wesentlich sind. Eine besondere Nachforschungspflicht trifft ihn im Regelfall nicht. Besteht für ihn keine Veranlassung, an der Richtigkeit einer ihm erteilten Information zu zweifeln, darf er sie auch ungeprüft weitergeben. Die Beurteilung einer Pflichtverletzung ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der dem Makler erkennbaren Interessen des Auftraggebers vorzunehmen (hier: Pflichtverletzung bejaht wegen Unschlüssigkeit des Bewertungsgutachtens).
- Kothbauer, Christoph
- BG Döbling, 6 C 963/11y
- WOBL-Slg 2013/92
- § 1304 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 35 R 401/12y
- OGH, 18.06.2013, 4 Ob 88/13i, Zurückweisung der Revision
- § 1299 ABGB
- § 1302 ABGB
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