Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Zum urheberrechtlichen Schutz von Schriftzeichen
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 30
- Rechtsprechung, 2234 Wörter
- Seiten 293-296
- https://doi.org/10.33196/wbl201605029301
30,00 €
inkl MwStDer Handschrift eines Menschen kommt in der Regel kein Werkcharakter zu. Wenn auch in der Judikatur gelegentlich die Metapher verwendet wird, ein Werk müsse, um als solches zu gelten, die „individuelle Handschrift“ des Urhebers tragen, so ist dies nicht wörtlich zu verstehen. Die Handschrift ist zweifellos individuell; ihre Einzigartigkeit ergibt sich aber nicht aus dem Ausdruck künstlerischer Gestaltung, sondern aus jahrelangem, in kleinsten Nuancen geschehenden Verschleifen der gelernten Lateinschrift. Damit ist sie nicht Produkt individueller Schöpfungskraft, sondern bezieht ihre Einzigartigkeit ausschließlich aus der statistischen Unwahrscheinlichkeit, dass eine andere Person genau dieselbe Schrift verwendet.
Die Zuerkennung von Werkcharakter an eine Handschrift in ihrer konkreten Ausformung wäre nur denkbar, wenn sie sich ausreichend vom vorbekannten Formenschatz abhebt und eigentümliche und individuelle Zeichen aufweist, die als Neuschöpfung zu beurteilen wären.
- OLG Linz, 19.05.2015, GZ 2 R 74/15p-20
- WBl-Slg 2016/97
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 1 UrhG
- LG Salzburg, 10.02.2015, GZ 7 Cg 7/14m-16
- OGH, 23.02.2016, 4 Ob 142/15h, „Bettis Hand“
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €