Zum Verhältnis von Kündigungsvorbringen und überschießenden Feststellungen
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 36
- Rechtsprechung, 627 Wörter
- Seiten 115 -115
- https://doi.org/10.33196/wobl202303011501
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Die Feststellung, dass der Mieter die gekündigte Wohnung nicht bloß – wie er behauptete – vorübergehend zum Zweck der Durchführung von Renovierungsarbeiten verließ, sondern zu seiner Freundin zog und sich erst unter dem Druck des Verfahrens aus prozesstaktischen Gründen zur Rückkehr in die alte Wohnung entschloss, ist keine überschießende Feststellung, wenn das Kündigungsvorbringen dahingehend lautet, dass der Mieter die Wohnung dauerhaft verlassen sowie zur Gänze untervermietet habe und zu seiner Freundin gezogen sei.
- § 30 Abs 1 Z 6 MRG
- LG Innsbruck, 4 R 141/20v
- OGH, 14.12.2021, 1 Ob 228/21t
- BG Hall in Tirol, 3 C 5/20w, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- WOBL-Slg 2023/46
- Miet- und Wohnrecht
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