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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 4, Juni 2018, Band 17

Bergmann, Sebastian/​Pinetz, Erik

Zum Verhältnis zwischen Gruppenbesteuerung und Beteiligungsertragsbefreiung sowie dem steuerlichen Wesen von Gewinnabfuhren aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages

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Die Gruppenbesteuerung gemäß § 9 KStG stellt eine Durchbrechung des Prinzips der Individualbesteuerung dar. Die Gruppenbesteuerung ist eine rein steuerliche Zurechnungskonstruktion. Das Ergebnis eines Gruppenmitglieds wird nur steuerlich dem jeweils übergeordneten Gruppenmitglied bzw dem Gruppenträger zugerechnet. In unternehmensrechtlicher Hinsicht sind daher dem Grunde nach weiterhin Gewinnausschüttungen oder Gesellschaftereinlagen notwendig. Es kommt lediglich zu einer Änderung des Steuerschuldverhältnisses, weil der Gruppenträger ein materiell fremdes Einkommen (die zugerechneten Einkommen der Gruppenmitglieder) versteuert. Ungeachtet der aus § 9 Abs 1 KStG resultierenden steuerlichen Ergebniszurechnung sind unternehmensrechtliche Gewinnausschüttungen der Beteiligungsgesellschaft an die beteiligte Körperschaft dabei auch innerhalb des Gruppenbesteuerungsregimes als Beteiligungserträge iSd § 10 KStG zu qualifizieren. Neben § 9 KStG ist die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG grundsätzlich parallel anzuwenden.

Eine Gewinnabfuhr kann auf der Grundlage eines unternehmensrechtlichen Ergebnisabführungsvertrages erfolgen. Nach überwiegender Meinung im Schrifttum, welcher sich der VwGH anschließt, stellt auch eine Ergebnisabfuhr auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrages einen Beteiligungsertrag iSd § 10 KStG dar. Nach Tumpel/Aigner (in Quantschnigg/Achatz/Haidenthaler/Trenkwalter/Tumpel, Gruppenbesteuerung, § 9 Abs 6 Tz 56) ist die Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrages steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu würdigen. Da verdeckte Ausschüttungen ebenso wie offene Ausschüttungen unter die Beteiligungsbefreiung des § 10 KStG fallen, ist auch bei Vorliegen eines Ergebnisabführungsvertrages die durch das BBG 2011 erfolgte Einschränkung des Abzugs von Finanzierungsaufwendungen im Konzernverbund zu beachten.

  • Bergmann, Sebastian
  • Pinetz, Erik
  • § 12 Abs 2 KStG
  • Beteiligungsertragsbefreiung
  • verdeckte Ausschüttung
  • Zinsabzugsverbot
  • Gruppenbesteuerung
  • § 9 KStG
  • GES 2018, 210
  • Gesellschaftsrecht
  • BFG, 22.10.2015, RV/4100145/2012
  • § 11 Abs 1 Z 4 KStG
  • VwGH, 28.02.2018, Ro 2016/15/0009
  • Beteiligungserträge
  • Ergebnisabführungsvertrag
  • § 10 KStG
  • § 4 Abs 12 EStG

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