Zum (vertraglichen) Herausgabeanspruch des Werkbestellers bei Abbestellungen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 38
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 2516 Wörter, Seiten 100-103
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Bestellt der Werkbesteller das Werk ab (Pkt I.), so wird in der Lehre ganz überwiegend vertreten, dass der Werkunternehmer bereits angeschafftes Material herausgeben muss. Die Anrechnung einer „Ersparnis“ iSv § 1168 Satz 1 Halbsatz 2 ABGB hat in diesem Fall zu unterbleiben. Krejci/Böhler vertreten außerdem, dass der Werkunternehmer trotz Abbestellung verpflichtet bleibt, „jene Teile des Werks herauszugeben, die er bereits erstellt hat (zB Pläne)“. Kürzlich hat allerdings Kogler Bedenken gegen die hL angemeldet. Dieser Beitrag greift die Kritik Koglers kurz auf (Pkt II.) und geht der Frage nach, ob und inwieweit ihr Berechtigung zukommt (Pkt III.).
- Kronthaler, Christoph
- vertraglicher Herausgabeanspruch
- Abbestellungsrecht des Werkbestellers
- unfertiges Werk
- nicht verwendetes Material
- § 648 dBGB
- WOBL 2025, 100
- Werkvertrag
- Miet- und Wohnrecht
- § 1168 ABGB
- Abbestellung