Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Zum Vertretungsvorbehalt der Rechtsanwälte
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 27
- Rechtsprechung, 1023 Wörter
- Seiten 418-419
- https://doi.org/10.33196/wbl201307041801
30,00 €
inkl MwStDer Vertretungsvorbehalt der Rechtsanwälte umfasst nur die berufsmäßige, also regelmäßige und auf Gewinn gerichtete Parteienvertretung. Zur Auslegung sind die §§ 1 Abs 2 bis 6 GewO heranzuziehen. Bei Vereinen wird die Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, bereits dann vermutet, wenn die Vereinstätigkeit das Erscheinungsbild eines einschlägigen Gewerbebetriebs aufweist und diese Tätigkeit – sei es mittelbar oder unmittelbar – auf die Erlangung vermögensrechtlicher Vorteile für die Vereinsmitglieder gerichtet ist. Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bloß die Absicht besteht, aus der in Rede stehenden Tätigkeit den Vereinsmitgliedern in sonstiger Weise irgend einen vermögenswerten Vorteil zuzuwenden, was bereits dann der Fall ist, wenn die Vereinsmitglieder die vom Verein angebotenen Leistungen billiger erhalten, als wenn sie am freien Markt vergleichbare Leistungen durch befugte Gewerbetreibende bezogen hätten.
- § 8 Abs 3 RAO
- § 1 Abs 1 Z 1 UWG
- § 1 Abs 3 GewO
- OGH, 12.02.2013, 4 Ob 20/13i, „Vertretungsvorbehalt der Rechtsanwälte“
- § 1 Abs 2 GewO
- § 1 Abs 6 GewO
- HG Wien, 25.01.2012, 39 Cg 124/10v-11
- WBl-Slg 2013/151
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Wien, 30.11.2012, 1 R 102/12w-16
- § 1 Abs 5 GewO
- § 1 Abs 4 GewO
- § 8 Abs 2 RAO
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €