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Zum wichtigen Grund bei Änderung einer Ermessensentscheidung über eine gerichtliche Benützungsregelung

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Es handelt sich bei der gerichtlichen Benützungsregelung um eine von Billigkeitserwägungen getragene Ermessensentscheidung, bei der unterschiedliche, nicht der jeweiligen Eigentumsquote entsprechende Nutzungsanteile finanziell durch die Festsetzung eines angemessenen Benützungsentgelts auszugleichen sind.

  • OGH, 25.07.2014, 5 Ob 19/14a, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • LG Linz, 14 R 160/13t
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2014/133
  • § 17 Abs 2 WEG

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