Zum Wucher beim Liegenschaftsverkauf
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 69
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1617 Wörter, Seiten 122-123
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§ 879 ABGB; § 41 ZPO. Wucher erfordert als objektives Merkmal eine grobe, leicht erkennbare Äquivalenzstörung, wobei die gesamten beiderseitigen Leistungswerte in ein Verhältnis zu setzen sind. Ob ein solches Missverhältnis besteht, ist in einer Gesamtbetrachtung zu beurteilen.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 02.09.2020, 3 Ob 62/20v
- oeba-Slg 2021/2726