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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Heft 8, Dezember 2019, Band 18
Zum zeitlichen Anwendungsbereich des § 241a BAO
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 18
- Angrenzendes Steuerrecht, 2780 Wörter
- Seiten 435-439
- https://doi.org/10.33196/ges201908043501
9,80 €
inkl MwStTrotz kurzer Bestandsdauer diente § 241a BAO, eingeführt mit dem AbgÄG 2020, bereits zahlreichen Bescheiden als Rechtsgrundlage. Die Bescheidpraxis der Finanzverwaltung soll vor dem Hintergrund einer fehlenden Rückwirkungsbestimmung hinsichtlich § 241a BAO und einer damit zusammenhängenden möglichen Verjährung dieser Rückforderungsansprüche nachfolgend untersucht werden.
- Simonishvili, Zurab
- Thorbauer, Marco
- Hayden, Tobias
- GES 2019, 435
- § 26 FLAG
- Rückwirkung von Verfahrensbestimmungen
- Gesellschaftsrecht
- Verjährung
- § 207 Abs 4 BAO
- § 241a BAO
- Inkrafttreten