Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

wirtschaftsrechtliche blätter

Heft 8, August 2022, Band 36

Zur Abgrenzung der zulässigen Neuschöpfung von der Bearbeitung; zum Bildzitat

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

An das Vorliegen einer freien Benützung sind strenge Anforderungen zu stellen. Freie Benützung setzt voraus, dass das fremde Werk nicht in identischer oder umgestalteter Form übernommen wird, auch nicht als Vorbild oder Werkunterlage, sondern lediglich als Anregung für das eigene Werkschaffen dient. Für die „freie Benützung“ ist kennzeichnend, dass trotz des Zusammenhangs mit einem anderen Werk ein von diesem verschiedenes, selbständiges Werk vorliegt, dem gegenüber das Werk, an das es sich anlehnt, „vollständig in den Hintergrund tritt“. Angesichts der Eigenart des neuen Werks, bei dem zwar Anregungen von einer früheren Schöpfung ausgehen, müssen die Züge des benützten Werks „verblassen“. Eine selbständige Neuschöpfung iS des § 5 Abs 2 UrhG, bei der das benützte Werk völlig in den Hintergrund tritt, ist insb dann anzunehmen, wenn die Übereinstimmung mit dem benützten Werk nur im Thema, der Idee, dem Stoff oder der Problemstellung besteht.

Für die Abhängigkeit einer Nachschöpfung ist daher entscheidend, dass in ihr das Originalwerk in wesentlichen Zügen wiederkehrt. Entscheidend ist, durch welche Merkmale der ästhetische Gesamteindruck des benützten Originals bestimmt wird und ob diese schützbar sind; stimmen diese Merkmale überein, dann ist davon auszugehen, dass die Nachschöpfung in den geschützten Bereich des Originals eingegriffen hat, richtet doch der Verkehr sein Augenmerk in der Regel mehr auf die Übereinstimmungen als auf die abweichenden Merkmale. Dabei kommt es auf die Gesamtwirkung, den Gesamteindruck, an; eine zergliedernde Beurteilung und Gegenüberstellung einzelner Elemente ohne Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs scheidet aus. Die zum freien Formenschatz gehörenden Elemente bleiben dabei – als außerhalb der allein geschützten konkreten eigentümlichen Gestaltung liegend – außer Betracht.

Für die Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Lichtbildes als Bildzitat ist Voraussetzung, dass das in den Berichten jeweils wiedergegebene Bild Zitat- und Belegfunktion hatte. Ein nach § 42f UrhG zulässiges Bildzitat muss erkennbar der Auseinandersetzung mit dem übernommenen Werk dienen, etwa als Beleg oder Hilfsmittel der eigenen Darstellung. Es muss eine innere Verbindung zwischen dem eigenen und dem fremden Werk hergestellt werden. Die Nutzung des zitierten Werks gegenüber den Aussagen des Nutzers muss daher akzessorischer Natur sein. Das Zitat eines geschützten Werks darf zudem nicht so umfangreich sein, dass es die normale Verwertung des Werks beeinträchtigt oder die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers ungebührlich verletzt werden.

  • OLG Wien, 28.01.2022, 2 R 155/21k-21
  • § 5 Abs 2 UrhG
  • HG Wien, 30.09.2021, 24 Cg 9/21p-16, „Nie wieder Faschismus“
  • OGH, 24.05.2022, 4 Ob 37/22b
  • § 42f UrhG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2022/141

Weitere Artikel aus diesem Heft

WBL
Sicherheitsadministration bei gefährlichen Arbeitsvorgängen
Band 36, Ausgabe 8, August 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
GmbH-Anteilserwerb durch Miterben
Band 36, Ausgabe 8, August 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Menschenrechte in Lieferketten: Trend zur Verrechtlichung
Band 36, Ausgabe 8, August 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Verbraucherschutz: Produkthaftung – Begriff des Herstellers
Band 36, Ausgabe 8, August 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

30,00 €

WBL
Keine einseitige Anordnung von Kurzarbeit
Band 36, Ausgabe 8, August 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Dienstzeugnis – Inhalt
Band 36, Ausgabe 8, August 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Einsichtsrecht des Genossenschafters in Mitgliederregister; Datenschutz
Band 36, Ausgabe 8, August 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Begriff der Arbeitszeit
Band 36, Ausgabe 8, August 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Versetzung – sachliche Rechtfertigung
Band 36, Ausgabe 8, August 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Rekurslegitimation Firmenbuchverfahren
Band 36, Ausgabe 8, August 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Auflösung Privatstiftung; Nichterreichbarkeit des Stiftungszweckes
Band 36, Ausgabe 8, August 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

30,00 €

30,00 €

WBL
Keine öffentlich-rechtliche Wirkung eines Privatrechtstitels
Band 36, Ausgabe 8, August 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Zur Veröffentlichung kartellgerichtlicher Entscheidungen; zur Akteneinsicht
Band 36, Ausgabe 8, August 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Verpflichtung der Verwaltungsgerichte zur Beweiserhebung
Band 36, Ausgabe 8, August 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Voraussetzungen der Fristverlängerung bei Mängelbehebung
Band 36, Ausgabe 8, August 2022
eJournal-Artikel

30,00 €